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Positionspapier „Direkte Demokratie in Sachsen-Anhalt“

Beschluss:

Wir Basisdemokraten in Sachsen-Anhalt fordern, dass:

  1. die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt endlich auch durch Volksentscheid beschlossen werden soll, so wie in Hessen, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
  2. sämtliche Verfassungsänderungen zukünftig durch obligatorische Volksentscheide bestätigt werden sollen, so wie in Hessen und Bayern.
  3. das Unterschriftenquorum bei Volksinitiativen auf 0,5% der stimmberechtigten Einwohner reduziert werden soll, so wie in Nordrhein-Westfalen.
  4. Einwohneranträge in „Bürgerinitiativen“ umbenannt werden und von 1% der stimmberechtigten Einwohner unterzeichnet sein sollen.
  5. für Volksbegehren das Unterschriftenquorum auf 5 Prozent aller Wahlberechtigten abgesenkt werden soll, so wie in Hamburg und Hessen. Für Bürgerbegehren soll dies analog gelten, so wie in Bremen.
  6. die gesammelten Unterschriften für eine Volksinitiative bei einem darauffolgenden Volksbegehren Gültigkeit haben sollen und nicht erneut gesammelt werden müssen.
  7. bei Volksentscheiden sowohl über einfache, als auch über verfassungsändernde Gesetze, die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen entscheiden soll, so wie bei Wahlen. Auch bei Bürgerentscheiden soll es kein Zustimmungsquorum mehr geben.
  8. sowohl bei Volksentscheiden, als auch bei Bürgerentscheiden, ausnahmslos über alle Themen abgestimmt werden kann, für die das Land bzw. die betreffende Kommune zuständig ist.
  9. Unterschriften für Volksbegehren und Bürgerbegehren grundsätzlich frei und mit einer zeitlichen Begrenzung von einem Jahr, so wie in Nordrhein-Westfalen, gesammelt werden können.
  10. bei Volksentscheiden und Bürgerentscheiden alle Abstimmungsberechtigten durch ein „Abstimmungsheft“ neutral und sachlich über alle relevanten Argumente informiert werden sollen.
  11. in Sachsen-Anhalt fakultative Referenden eingeführt werden, wonach vom Landtag beschlossene Gesetze erst nach einem „Referendumsvorbehalt“ von 100 Tagen in Kraft treten sollen. Innerhalb dieser Frist kann durch Sammeln von Unterschriften ein Volksentscheid zum jeweiligen Gesetz herbeigeführt werden. Das Unterschriftenquorum soll in diesem Falle 1,5% aller Wahlberechtigten betragen. Analog soll dies auch auf kommunaler Ebene möglich sein.

Begründung:
Nach unserem Grundgesetz, Artikel 20 (2) muss in Deutschland alle Staatsgewalt stets vom Volke ausgehen, also nicht von den Regierungen, nicht von den Parlamenten und schon gar nicht von den Parteien! Das Volk übt seine Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen aus. Abstimmungen, also Entscheidungen der Wahlberechtigten über Sachthemen im Land und in den Kommunen, sind in Sachsen-Anhalt zwar prinzipiell möglich, jedoch gesetzlich so restriktiv und unvollständig geregelt, dass sie in der politischen Praxis nicht funktionieren und bisher leider keine Rolle spielen. Deshalb wollen wir uns dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Regelungen für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sowie Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide grundsätzlich reformiert und dabei wesentlich praktikabler und bürgerfreundlicher ausgestaltet werden. Zusätzlich sollen fakultative und obligatorische Referenden eingeführt werden. Direkte Demokratie soll die parlamentarische Demokratie nicht ersetzen, sondern diese sinnvoll ergänzen, jedoch in der Landes- und Kommunalpolitik Sachsen-Anhalts zukünftig einen wesentlich höheren Stellenwert bekommen.

Merseburg, den 21.08.2022
gez. Hans-Dieter Weber & Tobias Otto

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